Indirekte Links sollen strafbar sein, wenn sie zu einem illegalen Angebot führen, egal wie lang die Verkettung sein mag, so die Richter des Landesgerichts Karsruhe.
Als ich das gestern im Netzwelt-Ticker auf SPON gelesen hatte, hielte ich es für einen schlechten Aprilscherz. Leider ist dem nicht so. In Beschluss vom 23. März 2009 entschied das LG Karlsruhe, “aufgrund der netzartigen Struktur des World wide Web ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind” ( Pdf ).
Richtig nach gedacht haben die Karsruher Richter nicht. Demnach wäre jede Internetseite (ausgenommen PR Black Holes ) illegal und strafbar. Sogar die Webseite des LG Karsruhe. Im Heise.de Forum dokumentiert, ist es so:
www.lgkarlsruhe.de
> Service > Weblinks > ”Insolvenzverfahren online”
www.insolvenzbekanntmachungen.de/
> Links > ”Berlin”
www.berlin.de/sen/justiz/
> Politik & Verwaltung > Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
www.stadtentwicklung.berlin.de/
> Geoinformation > Umweltatlas > 07 Verkehr/Lärm
www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/dinh_07.htm
> ”07.06 Fluglärmschutzbereiche (Ausgabe 2007)” > Literatur
www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/l706.htm
> rechts unten ”Wikipedia 2007: Lärm”
de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rm
en.wikipedia.org/wiki/Noise_pollution
en.wikipedia.org/wiki/United_States
en.wikipedia.org/wiki/Mexico
en.wikipedia.org/wiki/Foreign_relations_of_Mexico
en.wikipedia.org/wiki/World_Intellectual_Property_Organization
en.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement
en.wikipedia.org/wiki/Wikileaks
Der Wikipedia-Artikel am Ende der Linkkette verweist auf dem neuerdings als illegal geltenden Projekt Wikileaks. Demnach wäre jede Seite die auf die Wikipedia verlinkt höchst illegal und potenziell eine Hausdurchsuchung ausgesetzt.
Die Entscheide in Deutshcland blamieren sich meiner Meinung nach immer mehr in meinen Augen. Erst ist es die Familienministerin von der Leyen mit ihren DNS Filter . Denn jeder normalbegabte Mensch umgehen kann. Nun die Inkompetenz der Karlsruher Landesrichter in puncto Internet.
Und wo wir gerade bei Zensur im Internet sind.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man das Wissen zur Verfügung stellt, den staatlichen DNS Filter zu umgehen ?
Wird man dann auch vom Staat zensiert und hat Repressalien zu befürchten?
Wie sieht es für große Suchmaschinen wie Google aus, die indirekt durch ihre Serps auf Seiten verweisen, die wiederum auf “illegalen” Content verlinken?
Schließlich kann doch jeder neugierige im Google mal nach DNS Server ändern suchen und findet sehr gute Antworten auf solch scheinbar harmlose Fragen.
œbrigens die große Frage ist doch eigentlich. Wenn der Staat bzw. das BKA weiß, wo sich illegaler Content befindet, warum machen sie nicht die diese Seiten dicht? In der CCC Radio Folge “Das familieninternet “, ist die Rede davon, dass der Großteil dieser illegalen Seiten in westliche Länder gehosted wird. Die Chaosradio folge lohnt sich wirklich und sollte zumindest mal von der Familienministerin von der Leyen gehört werden. Auch die Karlsruher Richter könnten eine Fortbildung in Sachen Medienkompetenz vertragen.
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